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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Angebot

Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Zeichnungen und sonstige Unterlagen zum Angebot werden unter Aufrechterhaltung der Eigentums- und Urheberrechte übergeben und können jederzeit zurückgefordert werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Auftrag

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen als verbindlich an. Lieferbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen des Verkäufers gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

Auftragsbestätigung

Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit - selbst wenn zuvor ein Angebot vorlag - der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Nebenabreden

Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Lieferung

Die vom Verkäufer angegebenen oder bestätigten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Für Nachteile aus Terminüberschreitungen wird ein Schadenersatzanspruch hiermit ausgeschlossen. Auf Ansprüche, die der Besteller aus vorgenommenen Deckungskäufen hätte geltend machen können, wird ausdrücklich verzichtet. Umstände, die die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, sowie alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen entbinden den Verkäufer für die Dauer der Verhinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferpflicht. Zu einer Nachlieferung der auf diesen Zeitraum entfallenden Mengen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Diese Ereignisse berechtigen den Verkäufer auch, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

Mängelhaftung und Mängelrüge

Falls Angebot oder Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes enthalten, übernimmt der Verkäufer für eine ordnungsgemäße Ausführung auf die Dauer von 6 Monaten (im 2-Schichtbetrieb 3 Monaten) vom Tage der Lieferung ab bei Maschinen und Geräten eine Haftung derart, dass alle in dieser Zeit nachweisbar infolge schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar gewordene Teile nach seiner Wahl ersetzt oder instand gebracht werden. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind alle einer natürlichen Abnutzung unterworfenen Teile, Folgen übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Behandlung oder gewaltsamer Beschädigung. Falls vom Besteller oder von Dritten ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers Arbeiten oder Eingriffe in den gelieferten Gegenstand vorgenommen wurden, erlischt die Haftung. Auf alle über den Rahmen der vorstehend festgelegten Mängelhaftung hinausgehenden Schadensersatzansprüche, auch beispielsweise wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, verzichtet der Besteller. Ist die Erfüllung der vom Verkäufer zugesagten Mängelhaftung unmöglich, so kann vom Besteller lediglich Rücknahme des gelieferten Gegenstandes, nicht aber Austausch oder Schadensersatz vom Verkäufer verlangt werden. Mängel können nur sofort nach Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. Transport- und sonstige Kosten gehen auch im Falle der Mängelhaftung zulasten des Bestellers.

Preise

Die Preise gelten, wenn Abweichendes vom Verkäufer nicht schriftlich bestätigt ist, rein netto je nach Wahl des Verkäufers ab Verkaufsraum oder ab Lieferwerk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind also nicht eingeschlossen. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag. Falls sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung das wirtschaftliche Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beispielsweise durch Preiserhöhungen ändert, hat der Verkäufer das Recht, die veränderten Verhältnisse am Tage der Lieferung der Preisberechnung zugrunde zu legen.

Zahlung

Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, gelten 30 Tage netto. Reparaturen und Kleinrechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei unbekannten Bestellern kann Lieferung per Nachnahme oder Voreinsendung des Rechnungsbetrages verlangt werden. Bei Zahlungsverzug bleibt vorbehalten, Verzugszinsen in Höhe von 1% über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz zuzüglich Bankspesen, mindestens aber 5 % geltend zu machen. Einer besonderen Abmahnung bedarf es nicht mehr. Eine nachträglich bekanntwerdende Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers berechtigt den Verkäufer, Zahlung vor Lieferung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, selbst wenn die Auftragsbestätigung eine andere Zahlungsweise vorsieht. Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit kann der Verkäufer von allen mit dem Besteller laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Wechsel, Schecks und Zessionen werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Zurückbehaltungsrechte der Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers werden hiermit ausgeschlossen.

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Lager bzw. Lieferwerk. Für Beschädigung und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Der Versand erfolgt nach dem Ermessen des Verkäufers auf dem besten Wege. Eine Versicherungspflicht des Verkäufers besteht nicht.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises (bei Wechsel und Schecks bis zur Einlösung) sowie bis zur Begleichung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen einschließlich aller Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Für den Fall, dass die Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt worden ist und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als nicht unwesentlicher Bestandteil der neu entstandenen Sache anzusehen ist, überträgt der Besteller zur Sicherung der genannten Forderungen des Verkäufers schon jetzt auf diesen das Eigentum der entstandenen Sache unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass der Besteller diese Sache für den Käufer verwahrt. Für Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes: Der Besteller ist berechtigt die Ware bzw. das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen gehen in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge sicherungshalber auf den Verkäufer über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Besteller ist so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese Forderungen für Rechnungen des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, dem ihm auf Verlangen zu nennenden Ankäufer von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen. Kommt der Besteller in Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsverzug, dann ist der Verkäufer berechtigt, entweder den Lieferungsgegenstand ohne Verzicht auf seine Ansprüche wieder an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sicherungsmaßnahmen gehen zulasten des Bestellers. Der Verkäufer oder dessen Beauftragter hat jederzeit das Recht, den Abstellungsort des gelieferten Gegenstandes zu betreten.

Vertreter

Vertreter des Verkäufers haben keine Inkassovollmacht. Zahlungen sind ausschließlich direkt an den Verkäufer zu leisten.

Teilnichtigkeit

Teilnichtigkeit hat nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Erfüllungsort für Zahlung ist Wendlingen am Neckar. Gerichtsstand ist Stuttgart.

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